Was tun, wenn der Unterhalt ausbleibt?

von | 6. Juni 2017

Wenn der Ex-Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt und nicht oder unregelmäßig zahlt, kann man den Unterhalt für sich und seine Kinder einklagen.

kein UnterhaltLeider kommt es immer wieder vor, dass der unterhaltspflichtige Ex-Partner keinen Unterhalt für den getrennt lebenden Elternteil bzw. für die Kinder überweist oder nur ab und zu zahlt. Unter ausstehenden Unterhaltszahlungen leiden nicht nur die Kinder, weil man sich dann bestimmte Dinge einfach nicht leisten kann, sondern auch der haupterziehende Elternteil steht ganz schön unter Druck. Meistens lohnt sich gutes Zureden oder häufiges Nachfragen beim Säumigen nicht, sondern den Betroffenen bleibt nur der Weg übers Jugendamt oder sogar übers Familiengericht, wenn sie den Kindesunterhalt einfordern müssen.

Rückständiger Unterhalt

Von rückständigen Unterhaltszahlungen spricht man, wenn der Unterhalt ganz oder teilweise ausbleibt oder die Zahlungen unregelmäßig bzw. zu niedrig sind. Oftmals gibt der Unterhaltspflichtige vor, kein Geld zu haben. Das kann der Unterhaltsempfänger natürlich nicht so ohne weiteres nachprüfen, sollte das aber zum eigenen Wohl und zum Wohl des Kindes in Auftrag geben, damit die kleine Familie finanziell abgesichert ist. Schließlich leidet das Kind schon genug unter der Trennung der Eltern und es sollte nicht auch noch unter ausbleibendem Kindesunterhalt leiden und auf selbstverständliche Dinge verzichten müssen!

Den Unterhalt über das Jugendamt einfordern

Um Unterhalt einfordern zu können, brauchst du Klarheit über das tatsächliche Einkommen des Ex-Partners. Du kannst dich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Der Unterhaltsbeistand fordert dann die Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate sowie den letzten Einkommenssteuerbescheid beim säumigen Elternteil an. Werden die Einkommensverhältnisse dargelegt, berechnet das Jugendamt anhand der Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt und fertigt einen Unterhaltstitel aus, den der Unterhaltspflichtige dann unterschreiben muss. Für Unterhaltspflichtige ist die anwaltliche Prüfung des Unterhaltstitels sinnvoll, da die Düsseldorfer Tabelle lediglich eine Richtlinie darstellt und keine Gesetzeskraft hat. Ist der vollstreckungsfähige Unterhaltstitel jedoch einmal unterschrieben, lässt er sich nur per Abänderungsklage abändern.

Unterhalt einklagen

Unterschreibt der Unterhaltspflichtige den Unterhaltstitel vom Jugendamt nicht, wird das Familiengericht eingeschaltet. Falls sich dein Ex-Partner weigert, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu geben, kann die Auskunft gerichtlich mithilfe einer sog. Auskunftsklage erzwungen werden und notfalls kann per Beschluss vom Gericht Einsicht in seine Vermögensverhältnisse genommen werden. Kommt es zu einer Verhandlung über den Unterhalt, setzt das Familiengericht einen Termin fest, an dem beide Parteien gehört werden und danach erfolgt ein Urteil, ob und in welcher Höhe der Ex-Partner regelmäßigen Unterhalt zahlen muss. Du kannst übrigens nicht nur Kindesunterhalt fordern, sondern hast in besonderen Fällen auch Anspruch auf Sonder- und Mehrbedarf.

Kosten einer Unterhaltsklage

Beauftragst du direkt einen Familienanwalt und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, fallen auf beiden Seiten Anwalts-, Verfahrens- und Termingebühren an, da beim Familiengericht Anwaltspflicht besteht. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren werden anhand des Jahresbetrages des eingeklagten Unterhalts ermittelt. Bei einem monatlichen Unterhalt von €360 ergibt sich so ein Streitwert von € 4320. Die verlierende Partei zahlt auch diese Kosten, bei einer vergleichsweisen Einigung werden die Kosten meist geteilt. Bist du finanziell schlecht gestellt, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Solange der Unterhalt ausbleibt, kannst du außerdem beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Ab Juli 2017 tritt die Reform des Unterhaltsvorschusses in Kraft. Der Staat zahlt dann – bei entsprechenden Voraussetzungen – den Unterhaltsvorschuss ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Ex zahlt keinen Unterhalt: Tipps für Betroffene

    • Sich nicht auf Versprechungen des Ex-Partner verlassen,
      wenn er bereits öfter nicht gezahlt hat
    • Auf sein Recht bestehen und nicht versuchen, irgendwie über die Runden zu kommen
    • Nie vergessen: Kindesunterhalt steht dem Kind zu und dient dem Kindeswohl
    • Sich ans Jugendamt bzw. an einen Familienanwalt wenden
    • Einen Unterhaltstitel erwirken, sonst können die Unterhaltsansprüche verjähren
    • Durch eine einstweilige Eilanordnung kommst du schneller zum Geld

Illustration: battwerkstatt – Fotolia.com

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  1. Daniel schrieb:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Habe da eine Frage,bin seit 25.6.2017 getrennt lebend
    Zahle an meine ex-Frau,seit August 2017,jeden Monat kindesunterhalt pünktlich für meine beiden Kinder ein,bin seit 25.6.2017 krankgeschrieben und bin es aktuell immernoch,kann stand jetzt Okt.2018 für 2-3monate kein kindesunterhalt zahlen,weil bei nur wird die privatinsolvenz vom meinem Anwalt,geregelt.er muss erst die Gläubiger anschreiben,bevor ich in die Insolvenz geh.
    Meine Frage ist was soll ich tun,wegen den kindesunterhalt für die 2-3 Monate,habe es leider nicht

    • match-patch schrieb:

      Lieber Daniel,

      hast du einen Unterhaltstitel unterschrieben, sodass der Unterhalt pfändbar ist? So oder so könntest du deiner Ex deine Situation erstmal darlegen und ihr auch etwas in Aussicht stellen, z.B. ab dann und dann zahlst du wieder oder ab dann und dann versuchst du den fehlenden Unterhalt auszugleichen. Wenn deine Situation nachweislich keine Unterhaltszahlung ermöglicht, kann deine Ex erstmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Seit 2017 können auch Kinder bis zu 18 Jahren diesen erhalten. Siehe unser Artikel zum Unterhaltsvorschuss

      Alles Gute für dich
      Dein match-patch Team

      • christa schrieb:

        lebe getrennt vom ehepartner. bekomme seit ca 10 jahren 450.-Euro unterhalt
        bisher lief es gut.
        plötzlich bleibt der unterhalt aus
        festgelegt alles über einen notar und beurkundet
        was ist zu tun???

      • Match-Patch schrieb:

        Liebe Christa,

        hat dein Ex einen Unterhaltstitel unterschrieben, kann dieser vollstreckt werden. Komisch, dass du seit Jahren denselben Unterhalt erhältst und du diesen scheinbar nie neu berechnen lassen hast (alle zwei Jahre möglich) oder die jährlichen Hochstufungen in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt wurden. Wende dich an einen Familienanwalt oder an das zuständige Jugendamt. Dort kannst du eine Beistandschaft beantragen, die den Unterhalt neu berechnet/ den Vater kontaktiert.

        Viel Erfolg wünscht
        dein Match-Patch Team