Schwangerschaftsabbruch – Methoden, Kosten, Folgen

von | 4. April 2013

Sie überlegen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen? Methoden, Kosten und mögliche Folgen einer Abtreibung.

SchwangerschaftsabbruchAus unterschiedlichen Gründen möchten manche Frauen eine ungeplante Schwangerschaft beenden. Diese Entscheidung muss gut durchdacht werden und dennoch bleibt Frauen dazu nur begrenzt Zeit. Eine Beratungsstelle für Schwangere sollte deswegen so früh wie möglich aufgesucht werden, denn Sie werden viele Fragen haben – möglicherweise auch diese:

Ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei?

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nur straffrei, wenn Sie sich bei einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen und diese Stelle die Beratung bescheinigt. Die Abtreibung darf daraufhin frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung erfolgen und muss von einem Arzt oder einer Ärztin bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis vorgenommen werden.

Wer übernimmt die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen kleinen Teil der Kosten, nämlich die ärztliche Beratung vor dem Abbruch, ärztliche Leistungen und Medikamente im Zuge des Eingriffs (wenn der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht) und die Behandlung von Komplikationen. Liegt Ihr verfügbares Einkommen oder Vermögen unterhalb einer bestimmten Grenze oder erhalten Sie Sozialleistungen, so können die Kosten der Abtreibung über Ihre Kasse abgerechnet werden. Bedenken Sie aber, die Kostenübernahme vor dem Eingriff bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Die Zusage geben Sie dem Arzt oder der Ärztin, der oder die den Eingriff vornimmt. Bei diesem Antrag brauchen Sie den Schwangerschaftsabbruch übrigens nicht begründen. Sie müssen jedoch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Es geht auch nur um Ihr Einkommen und nicht um das Ihres Ehemannes, Partners oder gar Ihrer Eltern.

Was ist ein Abbruch mit Indikation?

Von einem Abbruch mit Indikation spricht man, wenn dem Schwangerschaftsabbruch eine Indikation zugrunde liegt, das heißt, wenn es aus ärztlicher Sicht einen Grund gibt, der den Eingriff rechtfertigt. Das kann eine medizinische oder eine kriminologische Indikation sein. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann werden alle Kosten von ihr übernommen.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und alleinerziehender Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin

Methoden der Abtreibung

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Schwangerschaft zu beenden? Es kommt darauf an, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Man unterscheidet zwischen operativen und medikamentösen Methoden. Zur operativen Methode gehören die Aspiration (Absaugmethode) und Curettage (Ausschabung). Letztgenannte Methode wurde von der Aspiration weitgehend abgelöst. Hierbei werden der Fruchtsack samt Embryo und die Gebärmutterschleimhaut mit einem speziellen Gerät entfernt. Der Embryo kann dabei schon einige cm groß sein. Nach dem Eingriff können starke Schmerzen, Krämpfe der Gebärmutter und andere Komplikationen auftreten, über die Sie der Arzt bzw. die Ärztin ausführlich informieren sollte. Ein medikamentöser Abbruch erfolgt mittels einer „Abtreibungspille“, welche zur Öffnung des Muttermunds führt. Danach muss die Frau ein anderes Medikament einnehmen, wodurch sich die Gebärmutter zusammenzieht und die Gebärmutterschleimhaut mit dem Fruchtsack und dem Embryo ausscheidet. Frauen berichten, dass die Schmerzen vergleichbar mit Geburtsschmerzen sind. Manchmal kommt es vor, dass es scheint, der Embryo wolle sich krampfhaft im Mutterleib festhalten. Dann kann die Prozedur sehr lange dauern und sehr schmerzhaft sein wie Monika Hey in ihrem Buch „Mein gläserner Bauch. Wie Pränataldiagnostik unser Verhältnis zum Leben verändert“ beschreibt. Neben körperlichen Komplikationen können nach einem Schwangerschaftsabbruch auch psychische Probleme auftreten. In meiner Praxis begegnen mir immer wieder Frauen, die diesen Eingriff bereut haben, aber nun damit leben müssen.

Entscheidung für oder gegen ein Kind

Ich rate schwangeren Frauen, sich von niemandem unter Druck setzen zu lassen oder gar zu einer Abtreibung überreden zu lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Entscheidung, die nur Sie für sich treffen können. Manchmal wird verharmlosend von einer Schwangerschaftsunterbrechung gesprochen, aber es gibt nichts, was unterbrochen und wieder fortgesetzt werden kann. Insofern ist Ihr Entschluss ein endgültiger. Informieren Sie sich also so früh wie möglich und sprechen Sie mit unabhängigen Frauen oder Männern in einer Beratungsstelle. Vielleicht tut es Ihnen auch gut, mit einer Psychologin darüber zu reden oder mit anderen Frauen, die bereits einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich haben.

Wenn Sie Angst davor haben, ein Kind ohne Partner aufzuziehen, lesen Sie unsere Tipps für Alleinerziehende mit Baby

Foto: DEMIX – Fotolia.comblank

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  1. Mia schrieb:

    Ich denke, dass dies eine sehr persönliche und individuelle Entscheidung ist, wenn man sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Jede Frau die dies vornimmt, tut dies aus bestimmten Gründen und ich glaube nicht, dass es einem leicht fällt. Was auch immer die Gründe für eine Abtreibung sind, man sollte nicht vorschnell urteilen. Ich war auch vor einiger Zeit in dieser Situation und ich habe es mir nicht leicht gemacht. Ich wurde jedoch von meinem Umfeld unterstützt und ich habe auch eine sehr tolle Privatklinik ausfindig gemacht. Dort wurde ich bestens betreut und mir stand ein kompetentes Ärzteteam zur Seite. Dies alles sind sehr wichtige Komponenten und ich bitte die Menschen, zuerst nachfragen und dann kann sich jeder seine Meinung bilden.
    Alles Gute und liebe Grüße
    Mia