Samenspende: Bin ich unterhaltspflichtig?

von | 12. November 2012

Nach deutschem Familienrecht kann eine Samenspende zur Unterhaltspflicht führen. Zudem kann das Kind dem Vater gegenüber erb- und pflichtteilsberechtigt werden.

Samenspende UnterhaltspflichtEs gibt viele Gründe, warum sich Paare ihren Kinderwunsch nur durch eine Samenspende erfüllen können: Das Paar ist gleichgeschlechtlich, der Mann ist zeugungsunfähig oder die Frau ist Single. Samenspender werden in Zeitungsanzeigen, im Internet oder im Bekanntenkreis gesucht. Sogar Kinderwunschkliniken suchen verstärkt nach Männern, die ihren Samen spenden. Diese helfen gegen Geld oder aus Freundlichkeit. Doch der Notar Professor Herbert Grziwotz warnt Samenspender, die dadurch ein finanzielles Risiko eingehen, denn nach deutschem Familienrecht sind sie nämlich die Väter.

Unterhaltspflichtig nach Samenspende

Ein Mann aus der Pfalz, der einem lesbischen Paar seinen Samen unentgeltlich spendete, verstand sich mit der kleinen Regenbogenfamilie so gut, dass er seinen Sohn sogar regelmäßig traf. Doch die Frauen trennten sich und nach der Trennung der lesbischen Mütter wurde der Samenspender auf Kindesunterhalt verklagt. Dies ist kein Einzelfall, sondern kommt immer wieder vor. Und übrigens könnten sogar die Mütter für sich Unterhalt vom Samenspender verlangen, wenn sie das Kind betreuen.

Samenspende als Nebenverdienst

Selbst wer die Samenspende als Nebenverdienst betrachtet (eine Spende an eine Samenbank wird mit 25-100€ entlohnt), ist nur relativ sicher vor einer Unterhaltspflicht geschützt. Denn obwohl ein rechtlicher Vater vorhanden ist – nämlich derjenige, der die Vaterschaft anerkennt – steht dem Kind das Recht zu, die Vaterschaft des Samenspenders feststellen zu lassen. Das Kind hat ein verfassungsmäßiges Recht auf Kenntnis, seine Abstammung zu erfahren und den Namen des biologischen Vaters zu wissen. Hier ist sogar die Samenbank, bei der die Spende abgegeben wurde, in der Haftung. Zwar wurde dem Spendervater Anonymität zugesichert. Doch da sie diese auf Verlangen des Kindes nicht einhalten können, hat der Spender das Recht, die Samenbank für Unterhaltsforderungen in Regress zu nehmen. Gewährleistet die Samenbank hingegen die Anonymität des Samenspenders, kann sie zu Schadenersatzansprüchen des Kindes herangezogen werden.

Samenspende für Single-Frauen und lesbische Paare

Möchten Single-Frauen oder lesbische Paare ihren Kinderwunsch erfüllen, dann gilt der Samenspender als  leiblicher Vater. Kommt es – aus welchen Gründen auch immer – zu einem Streitfall und die Vaterschaft des Samenspenders wird durch ein Gutachten festgestellt, dann hat er dieselben Pflichten wie jeder andere Vater auch. Er wird unterhaltspflichtig und das Kind wird ihm gegenüber erb- und pflichtteilsberechtigt. Zwar können Mütter eines durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes den Samenspender von diesen Verpflichtungen freistellen. Jedoch hilft ihm das nur, solange sie selbst leistungsfähig sind.

Quelle: Grziwotz, Herbert (2012): Gefährliche Samenspende: Wenn aus Nettigkeit Unterhaltspflicht wird

Samenspender sollten also diese Risiken bedenken bevor sie sich zu solch einer das Leben aller völlig verändernden „Gefälligkeit“ entschließen. Und nicht zuletzt können auch die Kinder unter der Situation leiden, ihren biologischen Vater nicht zu kennen oder erst durch viele Anstrengungen kennenzulernen.

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  1. Prof. Dr. Edmund Sackbauer schrieb:

    Wär mir auch fast passiert, aber Gott-sei-Dank, haben mich meine Phobien von der Höhenangst bis zur Arbeitsscheu, vor dem potetentiell schwersten Fehler meines Lebens bewahrt