Kind zur Adoption freigeben

von | 1. Oktober 2013

Ein Kind zur Adoption freizugeben, ist eine Entscheidung, die nicht rückgängig zu machen ist. Beratungsmöglichkeiten und Alternativen für Eltern.

Kind zur Adoption freigebenEs gibt vielfältige Gründe, warum Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben. Kleineren Kindern oder Babys soll durch eine Adoption oftmals ein Aufwachsen in einer stabilen Familie ermöglicht werden. Viele der Mütter, die sich entschließen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, fühlen sich mit der Erziehung überfordert. Vielleicht haben sie auch eine psychische Krankheit oder sind süchtig. Dann kann es für ein Kind besser sein, fernab von Drogen, Alkohol, Gewalt oder Schizophrenie aufzuwachsen. Ältere Kinder werden manchmal vom neuen Partner oder von der neuen Partnerin eines Elternteils adoptiert wenn klar ist, dass sie hier überwiegend oder ausschließlich leben. Doch Eltern sollten sich immer bewusst sein, dass sie alle rechtlichen Beziehungen zum Kind dadurch für immer abbrechen.

Freigabe zur Adoption: Bedingungen

Sie können die Entscheidung, Ihr Kind zur Adoption freigeben zu wollen, bereits vor der Geburt dem Jugendamt mitteilen. Ihr Kind muss allerdings acht Wochen alt sein, damit Sie die Einwilligung zur Adoption geben können. Der Freigabe zur Adoption müssen beide Elternteile zustimmen, selbst wenn sie die elterliche Sorge nicht (mehr) haben. Ist das Kind nichtehelich und hat der Vater einen Antrag auf Übertragung der Sorge gestellt, dann muss hierüber vor der Adoption entschieden werden. Die Adoptionsstelle des Jugendamtes, die Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Landesjugendamtes oder eine anerkannte Vermittlungsstelle der Freien Wohlfahrtspflege kann Ihnen Auskunft geben, was Sie in Ihrem individuellen Fall bedenken müssen und wie das Vorgehen ist.

Kinder über 14 Jahren müssen der Adoption zustimmen

Möchten Sie ein fremdes Kind oder das Kind Ihres Lebenspartners adoptieren, das älter als 14 Jahre ist, so muss das Kind seine Einwilligung zur Adoption geben. Aber auch jüngere Kinder sollten in die Entscheidung mit einbezogen werden. Der leibliche Elternteil muss ferner der Adoption zustimmen. Der adoptierende Elternteil erhält dadurch alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Elternteils und das Kind ist erbberechtigt. Zudem ist der adoptierende Elternteil unterhaltspflichtig.

Beratungsmöglichkeiten und Alternativen für Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten

Überlegen Sie genau, warum Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten. Sind es finanzielle Gründe, können Sie sich zunächst über Hilfsmöglichkeiten informieren. Lehnt Ihr Partner das Kind ab und drängt Sie vielleicht zu diesem Schritt, wäre es möglicherweise besser, sich vom Partner zu trennen und das Baby alleine aufzuziehen. Fühlen Sie sich überfordert, könnten Sie Ihr Kind vorübergehend auch von einer Pflegefamilie betreuen lassen. Sie sollten mit einem Psychologen, dem Jugendamt oder einer anderen Beratungsstelle ganz offen sprechen, damit Sie den Schritt, Ihr Kind zur Adoption freigegeben zu haben, nicht einmal bereuen. Denn Sie können das nie mehr rückgängig machen. Sie können sich auch an Ihren VAMV-Landesverband wenden. Die Mitarbeiter können Ihnen Wege zu einem erfüllenden Leben alleine mit Kind aufzeigen. Nehmen Sie sich auf jeden Fall ausreichend Zeit für diese Entscheidung und lassen Sie sich von niemandem dazu überreden.

Quelle der Vorgehensweise zur Adoption: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin

Foto: Piotr Marcinski – Fotolia.com

Jetzt deinen Partner mit Familiensinn finden!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Notwendige Felder sind mit * markiert.