Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
von Dr. phil. Sonja Deml | 26. September 2016
Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, muss einiges beachten. Eine Auslandsadoption folgt nämlich eigenen Gesetzen.
Paare, die ein Kind adoptieren möchten und denen die Wartezeit auf ein Adoptivkind in Deutschland zu lange sind, können die Möglichkeit einer Auslandsadoption in Erwägung ziehen. Es gibt schließlich viele elternlose Kinder auf der ganzen Welt. Doch ganz so einfach und schnell geht eine Auslandsadoption auch nicht vonstatten. Es gibt einiges zu berücksichtigen, vor allem auch, was die Wahl des Landes betrifft. Schließlich sollten sich die Adoptiveltern schon mit den kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Herkunftslandes ihres Adoptivkindes auseinandergesetzt haben, bevor sie sich für ein Kind aus einem bestimmten Land entscheiden. Und es schadet auch nicht, sich mit der Pädagogik dieses Landes zu befassen – schließlich ist das Kind dadurch geprägt.
Auslandsadoption: Rechtliche Voraussetzungen
Adoptionsbewerber müssen zunächst unbeschränkt geschäftsfähig sein und mindestens ein Adoptionsbewerber muss 25 Jahre alt sein. Der Altersabstand zum Kind sollte höchstens 40 Jahre betragen, damit die Adoptiveltern noch lange fit genug sind, um für das Kindeswohl zu sorgen. Ein Kind aus dem Ausland kann auch von einer unverheirateten Person alleine adoptiert werden – Ehepaare können ein Kind nur gemeinschaftlich adoptieren. Grundsätzlich kann das Adoptionsrecht des Herkunftslandes des Kindes maßgeblich sein und deutsches Recht muss sich dem anpassen. Vor allem Staaten mit islamisch geprägter Rechtsordnung lassen eine Adoption im Sinne einer vollständigen Annahme – als quasi eigenes Kind – nach ihren Rechtsordnungen nicht zu. Hier wird lediglich eine geringere rechtliche Bindung geschaffen. Es gibt auch Staaten, welche eine Adoption durch Ausländer nicht erlauben.
Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen
Es gibt eine ganze Reihe von Institutionen, die zur Adoption freigegebene Kinder vermitteln wollen. Möglicherweise erhaltet ihr dubiose Angebote von ausländischen Rechtsanwälten und Agenturen, die angeblich schnell und unbürokratisch helfen können. Behandelt solche Angebote mit äußerster Vorsicht, denn oftmals steckt Profitgier dahinter! Adoptionsbewerber können sich an die internationale Adoptionsvermittlung wenden, denn diese steht unter dem Vorbehalt staatlicher Kontrolle und Erlaubnis. Dadurch soll unerlaubter Adoptionsvermittlung und dem Kinderhandel entgegengewirkt werden. Laut Adoptionsvermittlungsgesetz dürfen diese Stellen eine internationale Adoptionsvermittlung betreiben: die Adoptionsvermittlungsstellen der Landesjugendämter sowie der örtlichen Jugendämter und anerkannte Auslandsvermittlungsstellen mit Sitz in Deutschland und der entsprechenden Zulassung durch die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.
Ablauf einer Auslandsadoption
Zuerst werden Adoptionsbewerber in einer anerkannten Vermittlungsstelle ausführlich beraten. Dann wird der Herkunftsstaat des Adoptivkindes ausgewählt. Es folgen Gespräche bzw. Seminare mit Fachleuten und anderen Auslandsadoptiveltern. Danach durchlaufen die Bewerber eine Eignungsprüfung. Der Prüfungsbericht und sämtliche erforderlichen Unterlagen werden übersetzt und an die zuständige Adoptionsstelle des Herkunftsstaates des Kindes geschickt. Daraufhin unterbreitet die ausländische Stelle den Adoptionsbewerbern einen Vorschlag für ein bestimmtes Kind. Stimmen die Adoptionsbewerber dem Vorschlag zu, so nimmt das zuständige Jugendamt die Bereitschaftserklärung zur Adoption dieses Kindes in öffentlicher Beurkundung entgegen und bereitet alle weiteren Schritte vor. Anschließend kann im Heimatstaat des Kindes die Adoption vollzogen werden – und zwar nach dort geltendem Recht. Dann werden die Einreisepapiere für das Kind beantragt und die frisch gebackene Familie kann nach Deutschland übersiedeln.
Informiert euch ausführlich, wenn ihr ein ausländisches Kind adoptieren wollt. Grundsätzlich ist die Adoption ausländischer Kinder nicht leichter als die deutscher Kinder. Die Adoption eines ausländischen Kindes kostet häufig mehrere tausend Euro (Gebühren der Vermittlungsstellen sowie Flug- und Aufenthaltskosten für die Reise in das Herkunftsland des Kindes). Lasst euch deshalb gut beraten!
All diese und viele weitere Informationen findet ihr bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Foto: RioPatuca Images – Fotolia.com
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