Alleinerziehende mit behinderten Kindern
von Dr. phil. Sonja Deml | 2. August 2013
Alleinerziehende mit behinderten Kindern können finanzielle Hilfen und Unterstüzung bei der Pflege in Anspruch nehmen.
Als alleinerziehende Mutter oder als alleinerziehender Vater mit einem behinderten Kind zu leben und dieses zu pflegen, verlangt viel Kraft. Die Rechtslage sowie die Zuständigkeiten von Behörden können kompliziert sein und insofern ist es wichtig, sich über rechtliche und finanzielle Fragen gut zu informieren. So können die Rahmenbedingungen für die optimale Betreuung und Pflege eines behinderten Kindes besser gewährleistet werden.
Rechte von Kindern mit einer Behinderung
In den letzten Jahren wurden die Rechte von Menschen mit einer Behinderung und vor allem die Rechte von Kindern mit einer Behinderung gestärkt. 2009 ist die UN-Behindertenrechts-konvention in Deutschland in Kraft getreten und Deutschland ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Inklusion lautet der Leitgedanke und das heißt: Alle Menschen gehören von Grunde auf dazu und niemand muss erst im Nachhinein integriert werden. Für behinderte Kinder bedeutet das beispielsweise einen Anspruch darauf, mit nichtbehinderten Kindern dieselbe Schule besuchen zu dürfen.
Erfahrungsaustausch von Alleinerziehenden mit behinderten Kindern
Alleinerziehende Eltern von Kindern mit einer Behinderung können von einem Erfahrungsaustausch untereinander ungemein profitieren. Nicht selten werden durch die Treffen Isolation und Resignation verhindert. Hier können auch sämtliche Fragen der Lebensgestaltung mit Eltern, die in einer ähnlichen Situation sind, besprochen werden. Thema der Gespräche können die Berufstätigkeit von Alleinerziehenden mit behinderten Kindern sein oder auch die Betreuungsmöglichkeiten sowie die Frage nach dem Wohlergehen der alleinerziehenden Eltern. Sich gegenseitig zu beraten und zu unterstützen hilft, schwierige Situationen zu meistern und nebenbei werden neue Horizonte geöffnet.
Leistungen für Kinder mit einer Behinderung und deren Eltern
Der Staat hält eine Reihe von Leistungen für behinderte Kinder bereit. Diese können zum Teil in Form eines „persönlichen Budgets“ (Geldbeträge oder Gutscheine) erbracht werden und die Eltern bestimmen selbst, welche Leistungen sie „einkaufen“ bzw. organisieren. Somit wurde die Selbstbestimmung von behinderten Menschen bzw. deren betreuenden Eltern gestärkt. Die Leistungen beziehen sich auch auf die Krankenkasse und ein Kind mit Behinderung ist ohne Altersbegrenzung im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung in der Pflegeversicherung mitversichert. Der Antrag muss direkt bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich dabei nach unterschiedlichen Pflegestufen. Dabei gibt es Pflegegeld, das jedoch meistens erst nach dem vollendeten ersten Lebensjahr des behinderten Kindes bezahlt wird, da sich die Betreuung eines behinderten Kindes von einem gesunden Säugling noch nicht so sehr unterscheidet. Durch die Zahlung des Pflegegeldes wird übrigens die Höhe des Kindesunterhaltes nicht beeinflusst. Und tritt die Behinderung erst nach der Trennung bzw. Scheidung ein, so kann ein Sonderbedarf beim Unterhalt auch im Nachhinein noch geltend gemacht werden. Zusätzlich kann ein Betreuungsbetrag nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz beantragt werden. So kann beispielsweise die zeitweise Betreuung in einer entsprechenden Tageseinrichtungen ermöglicht werden. Betreuenden Eltern stehen noch weitere Leistungen zu. So können je nach Umgang der Pflegetätigkeit die Rentenversicherungsbeiträge steigen und die Eltern sind in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern.
Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen für alleinerziehende Eltern, doch alleinerziehende Mütter und Väter mit behinderten Kindern können sich auch an einen Behindertenverband wenden. Dort werden die Beraterinnen und Berater auf die individuelle Situation des alleinerziehenden Elternteils und des Kindes eingehen.
Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin
Foto: Tomasz Markowski – Fotolia.com
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Sehr interessanter Artikel!
Nur leider ist es nicht immer so leicht die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen.
Liebes Team!
Bin auf der Suche nach einer Kontaktplattform für Singles mit behindertem Kind. Möchte mich gerne mit Anderen zusammenschließen. Wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Liebe Grüße
Manuela und Marcel