Finanzen in der Partnerschaft regeln
von Dr. phil. Sonja Deml | 22. März 2023
Geld kann zu einem großen Streitthema mit dem Partner werden. Deshalb sollten Paare ihre Finanzen regeln.
Bereits zu Beginn des Zusammenlebens sollte klar sein, wer für welche Kosten aufkommt. Für die gemeinsamen Ausgaben ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll, auf das jeder Partner einen bestimmten Betrag einzahlt.
Gemeinschaftskonto für Paare
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto für beide Partner als gleichberechtigte Kontoinhaber. Auf dieses Konto können die Partner von ihrem jeweiligen bereits vorhandenen Konto monatlich einen bestimmten Betrag – am besten mittels Dauerauftrag – überweisen. Die Höhe des Betrages sollte an die Einkommensverhältnisse angepasst werden und etwas höher sein als das geplante monatliche Budget. So bildet sich ein Puffer für unerwartete Ausgaben, ohne ins Minus mit hohen Zinsen zu rutschen. Auf ein Gemeinschaftskonto können beide Kontoinhaber zugreifen, allerdings sollten davon nur die Ausgaben für Miete, Lebensmittel, Strom und gemeinsame Freizeitaktivitäten usw. beglichen werden. Beinhaltet das Gemeinschaftskonto auch Kreditkarten, lassen sich damit gemeinsame Restaurantbesuche oder Supermarkteinkäufe bezahlen. Der Wochenendtrip ohne Partner, die Sportausrüstung oder ein teures Kleidungsstück werden separat vom eigenen Konto bezahlt.
Oder-Konto / Und-Konto
Für Paare gibt es zwei Möglichkeiten beim Gemeinschaftskonto: Bei der Oder-Variante können die Partner einzeln auf das Geld zugreifen ohne Einwilligung des anderen. Bei der Und-Variante wird stets die Zustimmung des anderen benötigt. Beides hat Vor- und Nachteile. Im Alltag ist es praktischer, ohne Einwilligung des Partners Zahlungen oder Abbuchungen vornehmen zu können. Kann einer der Partner allerdings schlecht mit Geld umgehen, so ist es besser, wenn der Partner ein Auge auf die Geldgeschäfte hat und erst zustimmen muss. Das kann auch wichtig sein, wenn die Partnerschaft in die Brüche geht, das Vertrauensverhältnis gestört ist und Gefahr besteht, dass sich einer am Gemeinschaftskonto bereichert.
Steuertipp Gemeinschaftskonto
Auf dem Gemeinschaftskonto sollte das Geld sein, das der Lebensführung dient. Geht aber das Gehalt auf dem Gemeinschaftskonto ein und verbleibt dort, kann das für unverheiratete Paare, bei denen einer wesentlich mehr verdient als der andere, zum Problem werden – das Finanzamt könnte das als Schenkung betrachten und dafür würde Schenkungssteuer anfallen. Wichtig für das Finanzamt ist, ob das Geld zum Lebensunterhalt dient oder zum Vermögensaufbau. Der Freibetrag liegt bei 20.000 € für zehn Jahre.
Pfändungsschutz
Auf ein Gemeinschaftskonto haben nicht nur die Partner Zugriff, sondern bei Verschuldung kann es auch gepfändet werden. Verschuldet sich ein Partner stark, haftet der andere Kontoinhaber mit. Ein Pfändungsschutzkonto hilft, wenigstens einen Teil des Geldes zu schützen. Informiert euch bei eurer Bank.
Kostenfalle Gemeinschaftskonto
Für fast jedes Konto und die Bankkarten fallen Gebühren an. Hat jeder der Partner ein eigenes Konto und zudem das Gemeinschaftskonto, fallen für drei Konten und die entsprechenden Karten Kosten an. Auch wenn die Kontoführungsgebühren nur ein paar Euro im Monat kosten – es summiert sich. Vergleicht deshalb unbedingt die Bankgebühren und die angebotenen Leistungen und informiert euch über günstige oder sogar kostenlose Varianten. So lässt sich Geld sparen, das ihr für schöne andere Dinge ausgeben könnt.
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