Kosten einer Scheidung

von | 17. April 2024

Nicht nur die Hochzeit, sondern auch die Scheidung ist kostenintensiv. Hier kommen Tipps, wie man Kosten sparen kann.

ScheidungskostenIn Deutschland lassen sich jährlich etwa 140.000 Ehepaare scheiden. Das kostet die Paare nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld. Scheidungen sind im Gegensatz zu Trennungen nur mit einem Anwalt vor Gericht möglich. Selbst wenn sich ein Ehepaar einvernehmlich trennt, kommen Anwalts- und Gerichtskosten auf die Scheidungswilligen zu.

Höhe der Scheidungskosten

Es gibt keinen Grundtarif für Scheidungen, denn das Gericht legt die Kosten individuell fest. Die Kosten ergeben sich aus dem sogenannten Verfahrenswert, das bedeutet: sie hängen vom Einkommen und vom Vermögen des Ehepaares ab. Ferner spielen die Anzahl der Kinder eine Rolle und der Aufwand, den das Gericht im Zuge der Scheidung hat. Das heißt: je mehr das Gericht regeln muss, desto höher können die Kosten ausfallen.

Der Verfahrenswert

Damit Scheidungswillige die Kosten vorab einschätzen können, sollten sie den Verfahrenswert kennen. Dieser lässt sich so berechnen: Nettoeinkommen beider Ehepartner in drei Monaten, abzüglich 250 € pro Kind für den Unterhalt pro Monat, Berücksichtigung des Vermögens zu 5% nach Abzug von Freibeträgen (pro Ehegatten liegen die Freibeträge zwischen 15.000 € und bis zu 60.000 €). Außerdem werden Rentenanwartschaften pauschal in Höhe von 10% des Nettoeinkommens von drei Monaten für jedes Versorgungsanrecht berücksichtigt.
Nachdem der Verfahrenswert berechnet wurde, kann man in einer Tabelle zum Familiengerichtskostengesetz nachsehen, wie hoch die Kosten sind. Bei einem Verfahrenswert bis zu 19.000 € betragen die Gerichtskosten knapp 650 €.

Anwaltskosten bei einer Scheidung

In der Regel liegen die Anwaltskosten über den Gerichtskosten. Sie berechnen sich zunächst ebenfalls aus dem Verfahrenswert. Beim oben genannten Verfahrenswert belaufen sich die Anwaltskosten auf ca. 2.300 € für jeden Ehepartner. Und auch hier gilt: je komplizierter eine Scheidung ist, desto teurer kann sie werden!

Spartipps für die Scheidung

Kosten für die Scheidung lassen sich bereits vor der Eheschließung durch einen Ehevertrag reduzieren. Wenn in einem Ehevertrag sämtliche Eventualitäten geregelt werden und klar ist, wie das Vermögen, die Immobilie, der Zugewinnausgleich usw. nach einer Scheidung geregelt werden, reduziert das den gerichtlichen und anwaltlichen Aufwand.
Da die Rechtsanwaltskosten am höchsten sind, lässt sich hier einiges sparen: die Kosten können halbiert werden, wenn das Ehepaar nur einen Anwalt hat. Es ist nämlich möglich, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, sofern der andere der Scheidung zustimmt.
Ob es sinnvoll ist, nur einen Anwalt zu beauftragen, lässt sich bei einer Erstberatung herausfinden. Das ist wichtig, damit keine wesentlichen Punkte übersehen werden, die im Nachhinein noch zu Buche schlagen, wenn nicht beide Interessen gleich vertreten werden!
Oftmals versprechen Anwälte im Internet eine kostengünstige Online-Scheidung. Aber das sollte man wissen: Eine Scheidung selbst kann nicht online erfolgen, sondern ausschließlich persönlich vor Gericht. Die anwaltliche Beratung findet in der Regel online statt. Hier sollten unbedingt die Kosten vorab erfragt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Hat einer der Scheidungswilligen oder haben beide wenig Geld, kann Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragt werden. Ob die Verfahrenskostenhilfe genehmigt wird, hängt vom Einkommen, vom Vermögen und von den Erfolgschancen des Scheidungsantrages ab. Diese staatliche Hilfe dient zur Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten.

Foto: depositphotos.com

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