Alleinerziehend und getrennt lebend oder geschieden

von | 15. April 2013

Sie sind getrennt lebend oder geschieden und alleinerziehend? Infos und Tipps zu Steuerklasse, Kindergeld, Krankenversicherung...

alleinerziehend und getrennt lebend oder geschiedenEltern, die in Scheidung leben, müssen nicht nur die Trennung verarbeiten, sondern auch noch ihre Kinder auffangen. Diese können ganz besonders unter dem Einschnitt in ihr Leben leiden. Daneben müssen sich getrennt lebende Eltern mit Fragen der Sorge- und Umgangsregelung auseinandersetzen und den Unterhalt klären. Weitere Probleme können auftauchen:

Scheidung und Steuerklasse

Die Steuerklasse kann sich im Zuge einer Scheidung ändern. Dabei kommt es darauf an, welche Steuerklasse das verheiratete Elternpaar vor der Trennung hatte. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. die Kinder leben, kann Steuerklasse II beantragen. Diese beinhaltet einen Freibetrag für Alleinerziehende. Sobald Vater oder Mutter alleinerziehend ist, das heißt, mit dem Kind bzw. mit den Kindern alleine lebt, kann eine Änderung der Steuerklasse beantragt werden.

Getrennt lebend / geschieden: Kindergeld

Grundsätzlich steht getrennt lebenden Eltern jeweils die Hälfte des Kindergeldes zu. Deshalb wird Eltern in Scheidung pro Kind ein halber Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen. Das Kindergeld wird nach dem Prinzip des sog. „Halbteilungsgrundsatzes“ verrechnet. Das bedeutet: Der Elternteil, der mit dem Kind oder den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt, bekommt den vollen Betrag des Kindergeldes. Ferner erhält das Kind einen Unterhaltsbetrag, der um die Hälfte des Kindergeldes reduziert wurde von dem Elternteil, welcher zum Barunterhalt verpflichtet ist. Durch diese Ausgleichsregelung hat der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Anteil am Kindergeld behalten.

Krankenversicherung bei Scheidung

Wenn Kinder bislang bei einem Elternteil im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert waren, kommt die Krankenkasse für weitere Kosten auch nach der Scheidung auf. Ehepartner fallen nach einer Scheidung aus der Familienversicherung heraus und müssen sich selbst versichern.

Juristischer Rat für Alleinerziehende bei Scheidung

Alleinerziehende, die in Trennung leben, sollten sich unbedingt guten juristischen Rat von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht einholen. Den juristischen Beistand können getrennt lebende Mütter und Väter mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen. Ein Jurist bzw. eine Juristin kann Ihnen bei Fragen des Unterhalts und sämtlichen im Zuge der Scheidung auftretenden Themen helfen. Dennoch sollten Eltern, die geschieden werden, immer versuchen, miteinander zu sprechen und zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Ein Mediator bzw. eine Mediatorin können zudem helfen, Kompromisse zu finden.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (2012): Alleinerziehend – Tipps und Informationen. VAMV, Berlin

Scheidung: Kindern die Situation erleichtern

Wie eingangs bereits erwähnt, leiden Trennungs- bzw. Scheidungskinder oftmals sehr unter der Situation. Ich schließe mich dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter an und bitte Sie: Bemühen Sie sich als Eltern aus vollem Herzen, Ihre Kinder nicht in die Konflikte mit hineinzuziehen. Manchmal arbeiten Juristen mit Mediatoren zusammen. Solch ein außergerichtliches Verfahren kann viel entspannter für Sie und die Kinder sein. Versuchen Sie, Ihre Kinder so wenig wie möglich zu belasten und so viel wie möglich zu entlasten. Das klingt zunächst anstrengend, denn Sie haben ja schließlich ebenfalls mit der Trennung zu kämpfen, aber es kommt letztendlich wieder positiv auf Sie zurück: Ein psychisch zunehmend angeschlagenes oder vielleicht sogar traumatisiertes Kind zu haben ist weitaus problematischer und somit anstrengender! Tragen Sie also keine Machtkämpfe auf dem Rücken der Kinder aus, lassen Sie keine Streitigkeiten vor den Kindern zu und schützen Sie Ihre Kinder vor sämtlichen Situationen, welche die kleine Seele schlichtweg überfordern. Zwingen Sie Kinder niemals in einen Loyalitätskonflikt, sondern versetzen Sie sich mal in die (hilflose) Lage Ihrer Lieblinge. Erlauben Sie Ihren Kindern, Papa und Mama immer lieben zu dürfen. Und lassen Sie Ihre Kleinen spüren, dass beide Elternteile sie nach wie vor lieben.

Foto: Jeanette Dietl – Fotolia.com

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  1. Michael schrieb:

    viele gute ratschläge hier , kann nur sagen liebe eltern, bitte bitte tragt es niemals auf dem rücken eurer Kinder aus, egal wie ihr verletzt worden seid, die kleinen können nichts dafür und ehrlich, ich musste es auch lernen die brauchen euch beide