Hilfsmöglichkeiten für Eltern von Kindern mit Behinderung

von | 7. April 2026

Das Leben mit einem behinderten Kind stellt Eltern vor hohe Anforderungen. Zum Glück gibt es verschiedene Hilfsangebote.

Eltern von behinderten Kindern genießen bestimmte Sonderrechte und sie können parallel verschiedene finanzielle und praktische Leistungen beantragen. Die Unterstützungs- und Entlastungsangebote reichen von steuerlichen Vorteilen, Kinderkrankengeld bis hin zu Zuschüssen für Heil- und Hilfsmittel oder dem Recht auf Pflegezeit.

Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen

Wird ein Baby mit einer Behinderung geboren oder wird in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt, verlängert sich der Mutterschutz von acht auf zwölf Wochen. In diesem Zeitraum werden Mutterschaftsleistungen zur Sicherung des Einkommens gezahlt.

Pflegezeit und Pflegegeld

Ein Kind mit einer Behinderung beansprucht mehr Zeit und Zuwendung von seinen Eltern. Deshalb haben sie das Recht auf Pflegezeit, um sich adäquat um ihr Kind kümmern zu können. Allerdings ist die Pflegezeit auf 10 Arbeitstage im Jahr beschränkt. Währenddessen ruht der Arbeitsvertrag. Da dies jedoch oftmals nicht ausreicht, können Eltern Familienpflegezeit beantragen. Am besten ist es, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen und zu überlegen, ob und wie die Familienpflegezeit zwischen den Partnern aufgeteilt werden soll. Eventuell gibt es die Möglichkeit einer Freistellung durch den Arbeitgeber oder ein flexibles Arbeitszeitmodell.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können Leistungen von der Krankenkasse erhalten, wenn sie aufgrund der Behinderung ihres Kindes nicht arbeiten können. Das gilt auch, wenn sie Hilfe bei der Betreuung benötigen.

Außerdem besteht Anspruch auf Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung, falls ein Elternteil in den zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre lang gesetzlich versichert war. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit des Kindes und darüber entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkasse.

Unterstützung für den barrierefreien Umbau

Für den Umbau der Wohnung können Hilfsmittel bei verschiedenen Förderprogrammen beantragt werden. Zum einen übernimmt die Pflegekasse bestimmte Maßnahmen (breitere Türöffnungen, Rampen etc.), zum anderen beteiligen sich die Krankenkassen an der Anschaffung von Badewannenliften, Toilettensitzerhöhungen usw. Das Amt für Wohnraumförderung erteilt Auskunft zu regionalen Fördermöglichkeiten.

Steuerliche Vergünstigungen

Der finanzielle Mehraufwand wird durch Steuerentlastungen gemildert, den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag. Voraussetzung dafür ist die Feststellung des Grades der Behinderung. Zusätzlich ist bei einem Pflegegrad von mindestens 2 oder dem Merkzeichen H (Hilflosigkeit) ein Pflege-Pauschbetrag möglich. Dafür muss das Kind zu Hause bei den Eltern leben. Außergewöhnlichen Belastungen wie Fahrt- oder Umbaukosten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Eingliederungshilfe

Behinderten Kindern steht zudem Unterstützung durch die Eingliederungshilfe zu. Dafür ist das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger zuständig. Zu den vielfältigen Leistungen zur Teilhabe zählen Frühförderung, Schulbegleitung, Wohn- und Arbeitsassistenz, heilpädagogische Maßnahmen und Fahrdienste. Die Kosten werden durch den Eingliederungshilfeträger oder manchmal durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen.

Weitere Tipps

Scheut euch nicht, Hilfe einzufordern und sämtliche Angebote zu nutzen. Ihr könnt außerdem einen Schwerbehindertenausweis beantragen und einen Parkausweis fürs Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Nutzt Vergünstigungen und Ermäßigungen der Freizeiteinrichtungen. Oftmals sind die Eintritte für Kinder mit Behinderung und ihre Begleitperson sogar kostenlos. Fluggesellschaften und Hotels bieten spezielle Unterstützung an. Nutzt alle staatlichen Hilfen, um das Leben für eure Familie so angenehm wie möglich zu gestalten. Tauscht euch mit anderen Eltern aus, die häufig tolle Tipps haben.

Foto: depositphotos.com

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