Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

von | 26. August 2020

Kindererziehung, Haushalt und Beruf zu vereinbaren ist stressig. Die Dauerbelastung kann krank machen. Eltern können eine Kur zur Entlastung beantragen.

Eltern Kind KurSo schön es ist, eine Familie zu haben – die Erziehung der Kinder, sich beruflich engagieren, den Haushalt führen, Haustiere versorgen, Gartenarbeit leisten und womöglich noch einen Angehörigen pflegen, können zu einer starken Dauerbelastung werden. Alleinerziehende stehen unter einem besonders großen Druck. Und Eltern kommen in Corona-Zeiten mit Lockdown, Homeoffice und Homeschooling sowie geschlossenen Kitas an ihre Grenzen! All dieser Stress kann gesundheitliche Probleme verursachen. Eine Mutter-Kind-Kur bzw. eine Vater-Kind-Kur helfen nicht erst, wenn ein Elternteil erkrankt ist, es sinnvoll, präventiv einzugreifen.

Das Recht auf eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Alle Eltern haben nach §§ 24 und 41 SGB V einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu zählen Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren. Das Müttergenesungswerk bietet bereits seit den 1950er Jahren Mutter-Kind-Kuren an. Seit 2002 können auch Väter zusammen mit ihren Kindern eine Kur beantragen. In Einzelfällen ist es möglich, dass Mütter und Väter gemeinsam mit ihren Kindern eine Kur bewilligt bekommen.

Eltern müssen nicht erst sehr krank sein, um einen Kurantrag zu stellen. Es genügt, wenn sich Mütter und Väter die gesundheitlichen Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Alltag als Eltern stehen, von einem Arzt attestieren lassen. Häufige Symptome sind: starke Erschöpfung, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Angst bzw. Unruhe, Nervosität, Magen-Darm-Störungen oder Herz-Kreislauf-Beschwerden. Zeigen auch die Kinder Symptome, sollten diese ebenfalls ärztlich attestiert werden, damit auch sie bei der Kurzmaßnahme behandelt werden können. Auch bei drohenden Gesundheitsschäden kann der Arzt ein Attest ausstellen, sofern die Kur zur Prävention dienen soll.

Antrag auf eine Eltern-Kind-Kur stellen

Mit dem ärztlichen Attest können Mamas und Papas einen Kur-Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Die meisten Anträge werden bewilligt und die Krankenkassen schlagen den Betroffenen dann einige Kurkliniken vor. Allerdings müssen Familien diese Vorschläge nicht annehmen, sondern können das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht nutzen und selbst eine Klinik aussuchen, die für ihre Behandlung geeignet ist.

Kosten einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur

Die Kosten für die Kur übernimmt zum größten Teil die Krankenkasse. Allerdings müssen die Patienten bis zu 10€ pro Tag zuzahlen. Die Krankenkassen beteiligen sich auch an den Fahrtkosten zur Klinik. Sobald der Zeitraum der Kur feststeht, sollten die Patienten ihren Arbeitgeber darüber informieren. Dieser ist dann verpflichtet, weiterhin den vollen Monatslohn zu bezahlen.

Ziele und Therapiebestandteile einer Kur mit Kind

In der Regel dauert eine Kur drei Wochen, in denen die Stärkung der physischen und psychischen Gesundheit von Mutter bzw. Vater (sowie Kind) das erklärte Ziel ist. Die Patienten erhalten einen persönlichen Therapieplan. Der belastete Körper soll durch Bewegung, Entspannungsübungen und gesunde Ernährung gekräftigt werden. Aber auch Gespräche oder Therapieübungen mit Psychologen helfen Stress abzubauen. In Einzelgesprächen kann gezielt auf die individuelle Situation eingegangen werden. Gruppengespräche helfen dabei, sich mit Betroffenen auszutauschen.

Die Entlastung von den Alltagsaufgaben verschafft den Betroffenen mehr Zeit für ihre Kinder. Durch gemeinsame Übungen und Aktivitäten kann die belastete Beziehung zu den Kindern wieder gefestigt werden. Die Kinder lernen Mama bzw. Papa möglicherweise von einer ganz anderen Seite kennen, wenn diese entspannter sind. Neben der akuten Entlastung ist das Ziel einer Kur auch zu lernen, seinen Alltag entspannter zu organisieren, sich Zeit zur Regeneration zu nehmen, Aufgaben abzugeben, insgesamt Stress zu reduzieren.

Kinderbetreuung während der Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur

Während der Behandlungszeit der Eltern bieten die Kliniken eine pädagogische Kinderbetreuung sowie einen schulbegleitenden Unterricht an. Wurden Symptome beim Kind ärztlich attestiert, kann es einen eigenen Therapieplan erhalten, der in der Regel mit den Behandlungszeiten von Mama bzw. Papa abgestimmt wird. Behandlungsfreie Zeiten können die Eltern mit ihrem Kind selbst gestalten oder an Angeboten der Klinik teilnehmen.

Foto: Canva.com

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