Brückenteilzeit: Mehr Zeit für die Familie

von | 19. August 2019

In Deutschland haben Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2019 das Recht auf Brückenteilzeit. Diese Teilzeitarbeit verschafft mehr Zeit für die Familie.

FamilienzeitWer träumt nicht davon? Endlich mehr Zeit mit der Familie verbringen! Sich nicht ständig dem Stress der Vereinbarung von Vollzeitarbeit und Familienleben zu unterwerfen – um letztendlich das Gefühl zu haben, daran zu scheitern. Doch wer Teilzeit arbeitet, hat Angst, seine gut bezahlte Vollzeitstelle für immer aufzugeben. Ein neues Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, zeitlich befristet auf Teilzeitarbeit umzustellen und danach wieder seine reguläre Vollzeitstelle anzutreten. Brückenteilzeit nennt sich das neue Modell.

Was genau ist Brückenteilzeit?

Brückenteilzeit (BTZ) bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit befristet für einen vorab festgelegten Zeitraum verringert. Dieser Zeitraum umfasst mindestens ein Jahr und kann bis zu fünf Jahre andauern. Nach Ende der Brückenteilzeit hat der Arbeitnehmer das Recht, wieder zur ursprünglichen, höheren Arbeitszeit zurückzukehren.

Vorteile der Brückenteilzeit

Anders als in älteren Teilzeitmodellen entgeht der Arbeitnehmer der sog. „Teilzeit-Falle“. Der Arbeitnehmer kann nach der Brückenteilzeit nicht in schlechter bezahlten Positionen untergebracht werden oder gezwungen werden, seine Teilzeitstelle zu behalten, weil momentan kein Vollzeitarbeitsplatz offen ist. Der Arbeitnehmer legt vorher fest, wie lange er in Teilzeit arbeiten möchte und kann sich darauf einstellen, weniger Geld in dieser Zeit zur Verfügung zu haben und wieder mit einem höheren Gehalt nach der Brückenteilzeit wirtschaften.

Voraussetzung für die neue Brückenteilzeit

Wer in Brückenteilzeit arbeiten möchte, muss in einem Betrieb mit mehr als 45 Arbeitnehmern angestellt sein. Das greift auch, wenn der Arbeitgeber mehrere Filialen bzw. Standorte mit jeweils nur wenigen Mitarbeitern betreibt. Ferner muss das Arbeitsverhältnis mindestens seit sechs Monaten bestehen und der Arbeitnehmer stellt beim Arbeitgeber einen Antrag auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Antrag muss mindestens drei Monate vor dem Beginn der gewünschten Arbeitszeitverringerung in Textform eingereicht werden. Zur Textform gehört auch eine E-Mail – am besten mit Lesebestätigung. Der Arbeitnehmer muss allerdings keine Gründe für seinen Wunsch nach BTZ angeben. Wohl aber muss er seine genauen Vorstellungen darlegen, wann und wie viele Stunden er während der BTZ arbeiten möchte. Zwar ist die genaue Angabe der Arbeitstage keine Bedingung für eine ordnungsgemäße Antragsstellung, es kann allerdings enorm wichtig sein, das im Vorfeld klarzustellen. Besonders wichtig ist es, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel kein Wochenend- oder Nachtschichten im Rahmen der BTZ machen will. Eine weitere Voraussetzung für die Genehmigung der Brückenteilzeit ist die Tatsache, dass durch die Verringerung der Arbeitszeit keine Gründe entstehen, welche die Organisation, den Arbeitsablauf bzw. die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen. Ferner gilt für Betriebe, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, eine besondere Zumutbarkeitsgrenze, denn sie müssen nur einem pro 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Ablehnung eines Antrages auf Brückenteilzeit

Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen. Die Ablehnung bekommt der Beschäftigte spätestens einen Monat vor Beginn der beantragten BTZ. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, so tritt die Brückenteilzeit wie beantragt in Kraft. Oftmals kann der Antrag in dieser Form nicht genehmigt werden und der Arbeitgeber stellt seinen Wunsch nach einer Änderung klar. Dann kann man mit seinem Chef nochmals darüber sprechen und den Antrag möglicherweise abändern, damit er auch genehmigt wird. Zu dem Gespräch könnte auch ein Vertreter des Betriebsrates gebeten werden. Vielleicht ist der Zeitpunkt gerade unpassend, aber 2 Monate später wäre ein guter Zeitpunkt oder die Stundenzahl ist doch zu gering und man einigt sich auf 3 Wochenstunden mehr usw. Manchmal muss man einfach Kompromisse schließen. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, ein Gespräch zu suchen – am besten, schon wenn man die Brückenteilzeit plant. Dann fühlt sich der Chef nicht von dem Antrag überrumpelt und man kann gemeinsam erörtern, was für beide Seiten am passendsten ist.

Diese und weitere wichtige Informationen findest du auf der Seite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Foto: Maria Sbytova – Fotolia.com

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