Adoption – rechtliche und psychologische Hintergründe

von | 15. Juli 2013

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für eine Adoption erfüllt werden? Was ist für die Entwicklung des Adoptivkindes wichtig? Tipps für Adoptiveltern.

AdoptionDer Wunsch nach einem eigenen Kind lässt sich leider nicht immer erfüllen. Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch stellt die Adoption eines fremden Kindes eine Möglichkeit dar, doch noch eine Familie zu gründen. Und manchmal wird die Familie erweitert, wenn der Partner bereits ein Kind hat.

Adoption: rechtliche Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder Erwachsene in Deutschland ab dem 25. Lebensjahr ein Kind adoptieren, unabhängig von seinem Familienstand. Ehepaare können ein Kind nur gemeinschaftlich adoptieren. Gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können derzeit kein Kind adoptieren. Die Adoption setzt das Einverständnis der leiblichen Eltern voraus und ein Kind, das mindestens 14 Jahre alt ist, muss der Adoption zustimmen. In der Regel lebt das Kind zunächst einige Zeit in Pflege bei den potenziellen Adoptiveltern. In der Adoptivpflege stellt sich heraus, ob sich eine Eltern-Kind-Beziehung entwickelt hat. Ist eine positive Bindung entstanden und wird die Adoption ausgesprochen, ist das Kind einem leiblichen Kind juristisch gleichgestellt. Das heißt, es ist erb- und unterhaltsberechtigt. Im Gegenzug werden alle rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern des Kindes mit der Adoption aufgehoben. Weder die Adoption noch die Einwilligung zur Adoption können zurückgenommen werden.

Kind des Partners adoptieren

Haben Sie einen Partner mit Kind geheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft, so können Sie das Kind des Partners adoptieren sofern der andere Elternteil einwilligt. Mit der Adoption sind die Adoptivelternteile ebenfalls sorgeberechtigt und das Kind verliert alle verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen zu seinem leiblichen Elternteil. Stimmt der leibliche Elternteil der Adoption nicht zu, verletzt aber seine Pflichten gegenüber dem Kind auf gröbliche Weise, kann das Vormundschaftsgericht die verweigerte Einwilligung ersetzen – falls das Unterbleiben der Adoption für das Kind einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeutet.

Entwicklung adoptierter Kinder

Die Entwicklung adoptierter Kinder kann ganz unterschiedlich verlaufen. Dabei kommt es zum einen auf das Alter des Kindes an: Babys, die in einer Babyklappe ausgesetzt wurden und schon früh in eine liebevolle Familie kommen, können sich prächtig entwickeln. Jugendliche Kinder, die womöglich aus schlechten Verhältnissen mit einer tragischen Vorgeschichte stammen, können es schwerer haben, sich in die Adoptivfamilie einzufügen. Zum anderen kommt es auf die Gründe, die zur Adoption führten, an. Sind die Eltern verstorben, konnten die Eltern nicht für das Kind sorgen oder war das Kind schlichtweg ungewollt? Das alles prägt die kleinen Seelen und meistens möchten die Kinder irgendwann so viel wie möglich über ihre Herkunftsfamilie wissen oder sie sogar kennenlernen. Bei der Entwicklung eines Adoptivkindes ist entscheidend, inwiefern das Kind unter der Trennung von seinen Eltern gelitten hat und wie offen die Adoptiveltern mit der Herkunft umgehen.

Tipps für Adoptiveltern

Adoptiveltern sollten die Adoption keinesfalls verschweigen, sondern offen für Fragen des Kindes zu sein. Manchen Kindern tut es gut, wenn die Frau, die sie geboren hat, einen Namen bekommt, zum Beispiel „meine erste Mama“ oder der Erzeuger wird „Papa Mike“ genannt. Häufig finden die Kinder selbst irgendwann einen Begriff. Und sie entscheiden, ob und wie häufig sie noch Kontakt haben möchten. Nur die Kinder können wissen, was ihnen guttut. Wenn Ihr Adoptivkind seinen leiblichen Eltern beispielsweise ein Foto von seiner Einschulung schicken möchte, sollten Sie es darin unterstützen und natürlich auch trösten, wenn keine Reaktion zurückkommt. Sprechen Sie nie schlecht über die leiblichen Eltern, aber reden Sie, wenn Ihr Kind es braucht.

Foto: fotografiedk – Fotolia.com

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